1 – Steuern sparen mit PV-Anlagen: So nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) optimal
- Sun-Invest24.de

- 12. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Steuern sparen mit PV-Anlagen: So nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) optimal
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern bietet Investoren handfeste finanzielle Vorteile. Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG können Unternehmer, Selbstständige und Kapitalgesellschaften schon vor der Anschaffung einer Photovoltaikanlage erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
In Kombination mit der neuen degressiven Abschreibung ab Juli 2025 entsteht ein steuerlicher Hebel, der den Cashflow in den ersten Jahren deutlich steigert und damit weitere Investitionen ermöglicht. Bei Sun-Invest24.de begleiten wir Sie von der steuerlichen Planung über die Projektauswahl bis hin zur Inbetriebnahme und EEG-Einspeisung.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der IAB ist ein steuerliches Instrument, mit dem Unternehmen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bereits vor der tatsächlichen Investition steuermindernd geltend machen können.
Das bedeutet: Sie sparen schon heute Steuern auf eine Investition, die Sie erst in den kommenden drei Jahren tätigen.
Beispiel:Planen Sie den Kauf einer Gewerbe-PV-Anlage für 400.000 €, können Sie 200.000 € (50 %) sofort als Betriebsausgabe ansetzen. Bei einem Steuersatz von 45 % bedeutet das eine Liquiditätsersparnis von 90.000 € – noch bevor die Anlage installiert ist.
Voraussetzungen für die Nutzung des IAB bei PV-Anlagen
Damit Sie den IAB steuerlich nutzen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Betriebliche Nutzung: Die PV-Anlage muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Gewinnerzielungsabsicht: Die Investition muss klar auf Erträge ausgerichtet sein (z. B. EEG-Einspeisung).
Ankündigung in der Steuererklärung: Der IAB muss im Jahr der Beantragung eingetragen werden.
Realisierung innerhalb von 3 Jahren: Anschaffung inkl. Netzanschlussvertrag und Inbetriebnahmeprotokollmuss erfolgen.
Kombination mit der degressiven Abschreibung
Ab dem 1. Juli 2025 können PV-Anlagen wieder degressiv abgeschrieben werden – mit bis zu 15 % pro Jahr auf den Restbuchwert.
Das Besondere:
Der IAB wird im Vorfeld genutzt, um die Steuerlast zu senken.
Nach Anschaffung wird die degressive AfA angewendet.
Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung von 40 % im ersten Jahr möglich.
Beispiel Ablauf:
Jahr 0: IAB mindert die Steuerlast vor der Investition.
Jahr 1: Degressive AfA + Sonder-AfA senken die Steuer erneut deutlich.
Ergebnis: Mehr Liquidität für Reinvestitionen oder Kredittilgungen.
Wichtige Unterlagen und Pflichten
Für die Anerkennung des IAB sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wirtschaftlichkeitsberechnung (z. B. von Sun-Invest24)
Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber
Inbetriebnahmeprotokoll
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Nachweis der EEG-Einspeisung oder Direktvermarktung
Rechenbeispiel: Gewerbe-PV mit IAB und degressiver AfA
Investitionssumme: 400.000 €Steuersatz: 45 %
Jahr 0: IAB 50 % → 200.000 € × 45 % = 90.000 € Steuerersparnis
Jahr 1: Sonder-AfA 40 % + Degressive AfA 15 % → 220.000 € Abschreibung × 45 % = 99.000 € Steuerersparnis
Gesamtvorteil in den ersten zwei Jahren: ca. 190.000 € zusätzliche Liquidität.
Für wen lohnt sich der IAB besonders?
Unternehmer mit hohem Gewinn
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) mit Bilanzoptimierungsbedarf
Investoren, die Liquidität für Reinvestitionen nutzen wollen
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