Degressive Abschreibung + IAB: Steuer-Hebel für PV-Investoren ab 2025
- Sun-Invest24.de
- 12. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Ab dem 1. Juli 2025 wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Deutschland wieder eingeführt. Für Investoren in Photovoltaikanlagen bedeutet das eine einmalige Gelegenheit, Steuerlast und Liquidität gezielt zu optimieren. In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung nach §7g EStG entsteht ein steuerlicher Hebel, der insbesondere in den ersten Betriebsjahren hohe Liquiditätsvorteile bietet.
Mit Sun-Invest24.de erhalten Sie nicht nur Zugang zu geprüften PV-Investments, sondern auch die Expertise, um diese steuerlichen Instrumente optimal miteinander zu kombinieren.
Was ist die degressive Abschreibung?
Die degressive Abschreibung (AfA) ist eine Methode, bei der ein fester Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Restbuchwert eines Wirtschaftsguts abgeschrieben wird. Für PV-Anlagen liegt dieser Satz ab 2025 bei bis zu 15 % pro Jahr.
Der Vorteil: In den ersten Jahren ist die Abschreibungssumme deutlich höher als bei der linearen Methode (5 % p.a. bei PV-Anlagen). Das bedeutet, Sie reduzieren Ihre Steuerlast schneller und haben mehr Liquidität für weitere Investitionen.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) als Vorstufe
Bevor die degressive AfA greift, kann der IAB genutzt werden. Mit dem IAB setzen Sie bereits vor der Anschaffung bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten steuermindernd an.
Beispiel:Planen Sie eine PV-Anlage für 400.000 €, können Sie 200.000 € in der Steuererklärung ansetzen. Bei 45 % Steuersatz sparen Sie 90.000 € – noch bevor das Projekt gestartet ist.
Sonderabschreibung als dritter Hebel
Neben IAB und degressiver AfA gibt es die Sonderabschreibung nach §7g EStG. Diese erlaubt es, im Jahr der Inbetriebnahme zusätzlich bis zu 40 % der Anschaffungskosten abzuschreiben.
Das Zusammenspiel aller drei Instrumente maximiert den steuerlichen Effekt – und damit die Rendite auf Ihr eingesetztes Kapital.
Kombinationsstrategie für PV-Investoren
Jahr 0: IAB beantragen – Steuerersparnis sofort realisieren.
Jahr 1: Inbetriebnahme der PV-Anlage, Sonder-AfA (40 %) + Degressive AfA (15 %).
Folgejahre: Weiter degressiv abschreiben, bis Umstieg auf lineare AfA sinnvoll ist.
Diese Strategie führt zu einem massiven Liquiditätsvorteil in den ersten Jahren, der gezielt für Reinvestitionen oder Kredittilgungen genutzt werden kann.
Beispielrechnung: IAB + Degressive AfA + Sonder-AfA
Investitionssumme: 400.000 €Steuersatz: 45 %
Jahr 0: IAB 50 % → 200.000 € × 45 % = 90.000 € Steuerersparnis
Jahr 1: Sonder-AfA 40 % + Degressive AfA 15 % → 220.000 € Abschreibung × 45 % = 99.000 € Steuerersparnis
Gesamtvorteil: 189.000 € Liquiditätsgewinn in den ersten beiden Jahren.
Vorteile gegenüber der linearen Abschreibung
Höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren
Schnellere Reduzierung der Steuerlast
Höhere Liquidität für Wachstum
Bessere Kapitalrendite in der Startphase
Gerade für Investoren mit mehreren Projekten ist die Kombination unschlagbar, da sie den Cashflow optimiert und die Investitionsfähigkeit steigert.
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Für die steuerliche Anerkennung sind einige Punkte zwingend einzuhalten:
Betriebliche Nutzung der PV-Anlage (mindestens 90 %)
Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht
Fristgerechte Inbetriebnahme innerhalb von drei Jahren nach IAB-Bildung
Lückenlose Dokumentation: Inbetriebnahmeprotokoll, Netzanschlussvertrag, Anmeldung im Marktstammdatenregister
Für wen lohnt sich die Kombination besonders?
Unternehmer mit hohen Gewinnen und Steuerlast
Kapitalgesellschaften mit Bedarf an Bilanzoptimierung
Investoren mit Expansionsplänen, die Liquidität für weitere Projekte benötigen
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