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Kann ich als Privatperson eine Photovoltaikanlage abschreiben?

Privatpersonen können eine Photovoltaikanlage nur dann abschreiben, wenn diese der Einkommenserzielung dient. Bei rein privater Nutzung ohne Einspeisung ins Netz besteht keine Abschreibungsmöglichkeit. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und gewerblicher Betätigung. Die Finanzverwaltung geht ab einer Anlagengröße von 10 kWp in der Regel von einer Einkunftserzielungsabsicht aus. Für die Abschreibung kommen zwei Methoden in Betracht: Die lineare Abschreibung über 20 Jahre (5% pro Jahr) oder die degressive Abschreibung mit höheren Absetzungen in den ersten Jahren. Bei Anlagen unter 10 kWp kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG angewendet werden, was die steuerliche Behandlung vereinfacht. Für Privatpersonen mit PV-Anlagen zwischen 75 kWp und 299 kWp empfiehlt sich in jedem Fall die Beratung durch einen Steuerberater, da hier regelmäßig gewerbliche Einkünfte vorliegen werden.

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