top of page

Kann man für eine PV-Anlage einen IAB bilden?

Ja, für betrieblich genutzte Photovoltaikanlagen kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG gebildet werden. Dies bietet Investoren erhebliche steuerliche Vorteile, indem bereits vor der eigentlichen Investition bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten (maximal 200.000€ pro Jahr) steuermindernd geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist, dass die geplante PV-Anlage zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist der IAB ein strategisches Instrument zur Steuerstundung und Liquiditätssteuerung. Besonders relevant wird dies bei Volumen zwischen 75 und 299 kWp - also im Bereich kleiner, wirtschaftlich sinnvoller Gewerbeanlagen, wie sie über sun-invest24.de vermittelt werden. In der Praxis bedeutet dies: Ein Investor mit einer geplanten 150-kWp-Anlage kann bereits heute einen erheblichen Teil der künftigen Investition steuerlich geltend machen, noch bevor die Anlage überhaupt errichtet ist. Das verschafft Planungssicherheit und reduziert steuerliche Belastungen spürbar. Die Kombination mit degressiver Abschreibung macht den IAB noch interessanter. Es empfiehlt sich, den IAB in enger Abstimmung mit dem steuerlichen Berater zu beantragen und sorgfältig zu dokumentieren - insbesondere hinsichtlich geplanter Inbetriebnahme und Nutzungsabsicht.

Kommentare


bottom of page