Wann darf ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden?
- Sun-Invest24.de

- 10. Juli 2025
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Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann gebildet werden, wenn eine konkrete Investitionsabsicht für das folgende Wirtschaftsjahr besteht. Der IAB muss im Jahr vor der geplanten Investition gebildet werden und setzt voraus, dass die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts (z.B. einer PV-Anlage) innerhalb der nächsten drei Jahre tatsächlich erfolgt. Entscheidend ist die Dokumentation der Investitionsabsicht durch Angebote, Kalkulationen oder Vorverträge. Für Photovoltaikanlagen gilt dabei die Besonderheit, dass bereits die Planungsphase mit Netzanschlussbeantragung als Nachweis der Ernsthaftigkeit der Investitionsabsicht dienen kann. Die Finanzverwaltung akzeptiert den IAB insbesondere dann, wenn die geplante PV-Anlage eine Leistung zwischen 75 kWp und 299 kWp aufweist und nachweislich der betrieblichen Nutzung dienen soll. Wichtig: Der IAB verfällt rückwirkend, wenn die Investition nicht innerhalb der Dreijahresfrist realisiert wird.




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