Wann darf ich meine PV-Anlage in Betrieb nehmen?
- Sun-Invest24.de

- 10. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Eine PV-Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt der behördlichen Freigabe durch den Netzbetreiber. Für Anlagen zwischen 75 kWp und 299 kWp gilt: Die Inbetriebnahme setzt voraus, dass der Netzanschlussvertrag unterzeichnet ist, die Anlage durch einen eingetragenen Elektrotechniker abgenommen wurde und das Marktstammdatenregister die Registrierung bestätigt hat. Der steuerlich relevante Inbetriebnahmezeitpunkt ist insbesondere für die Abschreibung und die Auflösung eines eventuell gebildeten IAB von Bedeutung. Praxis-Tipp: Die Inbetriebnahme sollte zeitnah zum geplanten Investitionszeitpunkt erfolgen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Bei über sun-invest24.de vermittelten Anlagen wird der gesamte Prozess professionell begleitet.




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